Kunstwein ist ein alkoholhaltiges, weinähnliches Getränk, jedoch kein Wein und wird deshalb als Imitationsweine bezeichnet. Kunstweine werden mittels verschiedener Verfahren mit oder ohne Gärung unter Verwendung natürlicher oder künstlicher Aromastoffe hergestellt. Eine Produktion kann aus Traubenmostkonzentrat, aus Rückständen der Wein- oder Branntwein-Bereitung wie Trester, Geläger und Schlempe, sowie von getrockneten Trauben bzw. Früchten erfolgen. Zum Teil werden auch Enzyme aus Schimmelpilzen zugesetzt, um die Ausbildung von Aromen zu beschleunigen.
Üblich ist auch das Verfahren Spinning Cone Column (Schleuderkegelkolonne), bei dem ein echter Wein sozusagen in seine Bestandteile zerlegt und durch Zugabe von Stoffen „neu zusammengesetzt“ wird. So behandelte Weine sind jedoch innerhalb der Europäischen Union verboten. Darüber hinaus gibt es aber eine Reihe von in Übersee üblichen Verfahren, die zum Teil recht fragwürdig sind. Diese Produkte werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft ebenfalls als „Kunstwein“ benannt, obwohl streng genommen diese Bezeichnung nicht immer zutreffend ist. Inzwischen wird auch Weinpulver am Markt angeboten, aus dem man ein weinähnliches Getränk mit Alkoholgehalt herstellen kann.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden