Nach dem EU-Lebensmittelkennzeichnungsrecht versteht man unter dem Begriff „Los“ alle Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt oder verpackt werden. Diese Angabe muss aus einer Ziffern- und/oder Buchstabenkombination bestehen. Die Loskennzeichnung ermöglicht, eine Warenpartie bis zum Erzeuger des Produktes zurückverfolgen zu können. Im Falle einer Rückrufaktion, zum Beispiel wegen eines Produktfehlers, ist dadurch das...
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)