Die LMIV regelt in der Europäischen Union (EU) die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Sie wurde am 25. Oktober 2011 als EU-Verordnung Nr. 2011/1169 beschlossen und gilt seit dem 13. Dezember 2014 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten. Damit wurde die alte Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) abgelöst.
Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatum (Verbrauchsdatum) ist für Wein nicht verpflichtend.
Seit 8. Dezember 2023 werden Weine, Schaumweine, Obstweine und aromatisierte Weine wie Lebensmittel behandelt. Diese müssen mit einer Nährwert- und Zutatenliste ausgestattet werden. Sämtliche Weinetiketten müssen detaillierte Angaben zu Nährwerten, Zusatzstoffen und Allergenen ausweisen. Diese Kennzeichnungspflicht gilt nicht nur Flaschen, sondern auch Preislisten, Onlineshops und andere Bestellformen. Siehe dazu im Detail unter Nährwert.
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)