Die LMIV regelt in der Europäischen Union (EU) die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Sie wurde am 25. Oktober 2011 als EU-Verordnung Nr. 1169/2011 beschlossen und gilt seit dem 13. Dezember 2014 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten. Damit wurde die alte Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) abgelöst. Unter Verweis auf die Verordnung Nr. 178/2002 sind Lebensmittel „alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.“ Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatum (Verbrauchsdatum) ist für Wein nicht verpflichtend.
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Roman Horvath MW
Domäne Wachau (Wachau)