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Leitgeben

Leit (oder auch Lit) war eine mittelhochdeutsche Bezeichnung für einen Obst- oder Gewürzwein. Nach abgeschlossenem Kauf zahlte der Käufer dem Verkäufer und dem Zeugen für die gehabte Mühe einen Trunk. Dies wurde als Leitkauf (auch Leikauf) bezeichnet (ähnliche Bedeutung hat Weinkauf). Der ausschenkende Wirt war der „Leitgeb“. Davon leitet sich das Leitgeben (Leutgeben) ab, das sich in der Bedeutung als „Recht zum Weinausschenken“ entwickelte. In Österreich gewährte Herzog Albrecht III. im Jahre 1380 den Bürgern der Gemeinde in Gumpoldskirchen (Weinbaugebiet Thermenregion in ) das Recht, ihren Wein im Ort zu verkaufen und auszuschenken. Später wurden dann im „Banntaidingbuch“ die genauen Vorschriften für das „Leutgeben“ festgelegt. Wer „leutgeben“ wollte, musste einen „Zeiger“ an das Haus stecken. Daraus entwickelte sich der Buschenschank bzw. der Heurige. Im Namen der Ortschaft Kaltenleutgeben (NÖ) ist dieser Begriff enthalten. Siehe auch unter Spezialweine und Brauchtum im Weinbau.

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