Ein Likör (vom lateinischen liquor für „Flüssigkeit“) ist nach EU-Spirituosenrecht eine zumeist dickflüssige Spirituose, die durch Aromatisieren von Ethanol oder eines Destillates landwirtschaftlichen Ursprungs oder von Spirituosen gewonnen wird. Der Alkoholgehalt muss zumindest 15% bis 40%, der als Invertzucker ausgewiesene Zuckergehalt muss zumindest 100 g/l betragen (Ausnahmen sind Enzianlikör mit 80 gl und Kirschlikör mit 70 g/l).
Liköre werden gerne am Ende einer Mahlzeit zum Dessert gereicht, weshalb sie zur Gruppe der Dessertweine gezählt werden. Ebenso sind sie als verdauungsfördernder Digestif beliebt. Bei trocken ausgebauten Weinen sind likörige Noten in der Regel nicht beabsichtigt und werden negativ bewertet; Ausnahme sind die Likörweine.
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Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien