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Likör

Ein Likör (vom lateinischen liquor für „Flüssigkeit“) ist nach EU-Spirituosenrecht eine zumeist dickflüssige Spirituose, die durch Aromatisieren von Ethanol oder eines Destillates landwirtschaftlichen Ursprungs oder von Spirituosen gewonnen wird. Der Alkoholgehalt muss zumindest 15% bis 40%, der als Invertzucker ausgewiesene Zuckergehalt muss zumindest 100 g/l betragen (Ausnahmen sind Enzianlikör mit 80 gl und Kirschlikör mit 70 g/l). Die Bezeichnung „-creme“ mit vorangestellter Bezeichnung der Frucht wie „Weintraubencreme Likör“ oder „Marillencreme Likör“ ist Likören mit einem Mindest-Zuckergehalt von 250 g/l und Cassis (Crème de Cassis) für Liköre aus schwarzen Johannisbeeren mit zumindest 400 g/l vorbehalten. Unter einem Likörwein hingegen versteht man verschiedene Weine, deren Gärprozess unterbrochen wurde, indem sie mit Alkohol angereichert (gespritet) wurden. Diese sind vor allem in südlichen Ländern beliebt, zum Beispiel in Italien Liquoroso.

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Dr. Christa Hanten

Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.

Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien

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