Französische Bezeichnung (dt. Halbpacht, Teilpacht) für die Bewirtschaftung von Land für einen Eigentümer durch jemanden, der einen Teil des Produkts bzw. der Ernte erhält. Dies ist eine uralte Form und war bereits in der Antike im römischen Recht verankert. Es erwies sich nach der Befreiung der römischen Sklaven als nützlich, da die frisch befreiten Bauern weder Land noch Bargeld hatten. Dies wurde auch in Brasilien und den USA praktiziert, als die Sklaverei verboten wurde.
Der Verpächter beeinflusst häufig direkt die Bewirtschaftung, aber der Halbpächter ist für den Tagesbetrieb verantwortlich. Er stellt auch Materialien wie Dünger und Schädlings-Bekämpfungsmittel, sowie ggf. Maschinen zur Verfügung. Der Begriff „Halbpacht“ stammt etymologisch vom Wort „Hälfte = Moitié“, welche einen halben Anteil am Produkt bezeichnet. Das kann aber je nach lokaler und zeitlicher Tradition und nach Art des Vertrages differieren (heute in Frankreich maximal ein Drittel).
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)