Diese Verbraucherinformation ist ein vorgeschriebenes Kennzeichnungselement, das laut harmonisiertem EU-Recht auf „vorverpackten Lebensmitteln“ (Fertigpackungen) zwingend anzugeben ist. Es gibt an, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung (insbesondere Einhaltung der mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum genannten Lagerungs-Temperatur) auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu konsumieren ist. Da es sich um ein Mindesthaltbarkeits- und nicht um ein Verfallsdatum handelt, ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrbar. Im Gegensatz zu Lebensmitteln erreichen Spitzenweine ja erst nach einer entsprechenden Lagerzeit ihren (aber nicht auf einen bestimmten Tag bezogenen) Höhepunkt; die sogenannte Trinkreife.
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Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)