In Deutschland staatlich zugelassene Stellen für Betriebe, die ökologische Lebensmittel erzeugen (in Österreich Bio-Kontrollstelle). Die Kontrollstellen nehmen eine erstmalige Prüfung und Zertifizierung eines Betriebes nach den Kriterien der EU-Öko-Verordnung vor. Danach erfolgen eine angemeldete jährliche Prüfung, aber auch unangemeldete Stichproben. Bei positivem Bescheid darf das Biosiegel der EU und gegebenenfalls ein Verbandssiegel genutzt werden. In der Regel werden bei Mitgliedschaft eines Betriebes bei einem der vielen Bioverbände (zum Beispiel Bioland, Biokreis, Biopark, DEMETER, ECOLAND, ECOVIN, Naturland) auch die Kontrollen nach deren zumeist noch strengeren Richtlinien durchgeführt.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach