In Österreich verwendete umgangssprachliche Bezeichnung für einen besonders Restzucker bis max. 4 g/l. Diese hat aber keine weingesetzliche Bedeutung und darf nach österreichischem Weinrecht auch nur in der Form „trocken“ auf dem Etikett verwendet werden. Eine sinngemäß gleiche Bedeutung hat fränkisch trocken in Franken (Deutschland). Siehe bezüglich der anderen Geschmacksrichtungen beim Wein unter dem Stichwort Zuckergehalt.
![]()
Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena