Bezeichnung für eine engere Herkunftsbezeichnung:
Bezeichnung (auch Gemarkungswein) in Deutschland für einen Wein, der aus Trauben innerhalb der Gemeinde bzw. Gemarkungs-Grenze gekeltert wurde. Dies entspricht dem französischen Village. Im VDP-Klassifikationsmodell des VDP (Verband deutscher Prädikatsweingüter) ist Ortswein die vorletzte Stufe vor der niedrigsten Stufe Gutswein.
In Österreich weinrechtlich definierte engere Herkunftsstufen in der Qualitätspyramide des Herkunftssystems DAC sind Gebietswein, Ortswein und Riedenwein. Ein Ortswein stammt aus einer oder mehreren Rieden einer definierten Weinbaugemeinde bzw. eines Ortes und stellt die mittlere Stufe zwischen Gebietswein und Riedenwein dar. Die Bezeichnung darf nur für DAC-Qualitätsweine verwendet werden, die die jeweils geltenden Herkunfts- und Qualitätsvorschriften des betreffenden Weinbaugebietes erfüllen. Siehe dazu unter DAC.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach