Ungarischsprachige Bezeichnung für einen Obstbrand; die sich aus dem slowakischen Verb páliť (kochen, sieden = destillieren) ableitet. Der Name Pálinka taucht zum ersten Mal im 16. Jahrhundert auf. Etwa ab dieser Zeit werden Spirituosen als Getränk konsumiert. Heute ist dies eine herkunftsgeschützte Bezeichnung für einen Obstbrand, der zu 100% aus ungarischem Obst gebrannt sein muss, in Ungarn abgefüllt wurde und einen Alkoholgehalt von mehr als 37,5% aufweist.
Seit dem Jahre 2004 haben nur Ungarn und die vier österreichischen Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Steiermark und Wien das Recht, die entsprechenden Produkte als Pálinka zu bezeichnen. Im Gegensatz zu Ungarn darf in Österreich aber die Bezeichnung Barackpálinka ausschließlich für Marillenbrand verwendet werden.
Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena