Im Weinbau verwendete Bezeichnung für ein kleines Stück Land bzw. Teil einer Rebfläche. Im englischsprachigen Raum entspricht das in etwa einem Block, der aber auch aus mehreren Parzellen bestehen kann. In der Regel wird es als Flurstück bezeichnet und gilt als kleinste Buchungseinheit des Grundbesitzes im Liegenschafts-Kataster bzw. Grundbuch. Der Begriff ist vom lateinischen „particula“ abgeleitet, was „Teilchen“ (kleiner Teil) bedeutet. Dieser ist aber keineswegs bez. Umfang oder Beschaffenheit genormt, sondern umfasst eben einen geringeren Teil einer größeren Fläche.

Häufig werden im Weinbau damit abgegrenzte Besitzanteile oder aus anderen Gründen zusammengehörige Teile wie zum Beispiel „bepflanzt mit gleicher Rebsorte“, „gleiche Sonnenausrichtung“ oder „gleicher Bodentyp bzw. Bodenbeschaffenheit“ verwendet. Im Weinbau ist dies eine allgemeine Bezeichnung für einen kleineren Teil einer Rebanlage, eines Weinbergs (Weingartens) oder einer Einzellage bzw. Riede. In Deutschland gibt es die Bezeichnung Gewann bzw. bei entsprechender Bewilligung den weingesetzlich definierten Begriff Katasterlage.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach