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Parzelle

In der Landvermessung verwendete Bezeichnung für ein kleines Stück Land zur landwirtschaftlichen Nutzung oder als Bauland. In der Regel wird es als Flurstück bezeichnet und gilt als kleinste Buchungseinheit des Grundbesitzes im Liegenschafts-Kataster bzw. Grundbuch. Der Begriff ist vom lateinischen „particula“ abgeleitet, was „Teilchen“ (kleiner Teil) bedeutet. Dieser ist aber keineswegs bez. Umfang oder Beschaffenheit genormt, sondern umfasst eben einen geringeren Teil einer größeren Fläche. Häufig werden damit abgegrenzte Besitzanteile oder aus anderen Gründen zusammengehörige Teile wie zum Beispiel „bepflanzt mit gleicher Rebsorte“, „gleiche Sonnenausrichtung“ oder „gleicher Bodentyp bzw. Bodenbeschaffenheit“ verwendet. Im Weinbau ist dies eine allgemeine Bezeichnung für einen kleineren Teil einer Rebanlage, eines Weinbergs (Weingartens) oder einer Einzellage bzw. Riede. In Deutschland gibt es die Bezeichnung Gewann bzw. bei entsprechender Bewilligung den weingesetzlich definierten Begriff Katasterlage. Siehe eine Aufstellung aller Bezeichnungen unter Rebfläche.

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Dominik Trick

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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg

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