Bezeichnung für ein zeitlich befristetes Recht, au einer landwirtschaftlich genutzten Fläche Weinreben anzupflanzen. Es ist im Detail in mehreren EU-Verordnungen sowie in den Weingesetzen der EU-Mitgliedsstaaten geregelt. Früher wurde jedem Mitgliedsland limitierte Pflanzrechte zugewiesen. Damit sollte eine stabile und ausgeglichene Entwicklung der Rebflächen garantiert und ein ungezügeltes Wachstum verhindert werden. Nachdem einzelne Mitgliedsstaaten ihre Pflanzrechte fast zur Gänze ausgeschöpft hatten, wurden diese am freien Markt gehandelt.
Im Zuge der Reform der EU-Weinmarktordnung wurde im Jahre 2008 von der EU-Kommission vorgeschlagen, das System auslaufen zu lassen, da die Kosten für ein Pflanzrecht einen Wettbewerbsnachteil europäischer Winzer im Vergleich zu Produzenten in Australien, Kalifornien und Südafrika darstelle, wo Pflanzrechte unbekannt sind. In der EU-Weinmarktordnung 2009 wurde daher das Auslaufen der Pflanzrechte ab Anfang 2016 festgelegt.
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Roman Horvath MW
Domäne Wachau (Wachau)