Bezeichnung für ein zeitlich befristetes Recht, für eine landwirtschaftliche Fläche Weinreben zu pflanzen. Es ist im Detail in EU-Verordnungen sowie in den Weingesetzen der EU-Mitgliedsstaaten geregelt. Früher jedem Mitgliedsland limitierte Pflanzrechte zugewiesen. Damit sollte eine stabile und ausgeglichene Entwicklung der Rebflächen garantiert und ein ungezügeltes Wachstum verhindert werden. Nachdem einzelne Mitgliedsstaaten ihre Pflanzrechte fast zur Gänze ausgeschöpft hatten, wurden diese am freien Markt gehandelt. Im Zuge der Reform der EU-Weinmarktordnung wurde im Jahre 2008 von der EU-Kommission vorgeschlagen, das System auslaufen zu lassen, da die Kosten für ein Pflanzrecht einen Wettbewerbsnachteil europäischer Winzer im Vergleich zu Produzenten in Australien, Kalifornien und Südafrika darstelle, wo Pflanzrechte unbekannt sind. In der EU-Weinmarktordnung 2009 wurde daher das Auslaufen der Pflanzrechte ab Anfang 2016 festgelegt.
Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.
Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen