Bezeichnung für Verbot oder Verhinderung, was sich auf Vielerlei beziehen kann. Zumeist aber waren bzw. sind davon Genussmittel wie Drogen, Alkohol, Tabak oder Ähnliches betroffen. In der Regel wird darunter ein Verbot (in verschiedener Ausprägung) für Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Beförderung, Kauf, Besitz und Genuss alkoholhaltiger Getränke aus sozialen, religiösen, moralischen, ethischen oder gesundheitlichen Gründen verstanden. So ein Verbot war in der Vergangenheit auf Zeit immer wieder auch für einzelne Genussmittel bzw. Getränke wie z. B. Absinth gültig. Die seit längsten bestehende Prohibition ist das im Koran religiös begründete, rigorose islamische Alkoholverbot. Aber auch in vielen anderen Ländern und Kulturkreisen hat es immer wieder ähnliche Verbote gegeben. Das war ein enormer Eingriff in die Gewohnheiten der betreffenden Länder, denn Alkoholkonsum ist seit frühester Menschheitsgeschichte ein elementarer Bestandteil der Trinkkultur.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg