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Prohibition

Bezeichnung  (lateinisch prohibere = verhindern) für Verbot oder Verhinderung, was sich auf Vielerlei beziehen kann. Zumeist aber waren bzw. sind davon Genussmittel wie Drogen, Alkohol, Tabak oder Ähnliches betroffen. In der Regel wird darunter ein Verbot (in verschiedener Ausprägung) für Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Beförderung, Kauf, Besitz und Genuss alkoholhaltiger Getränke aus sozialen, religiösen, moralischen, ethischen oder gesundheitlichen Gründen verstanden. So ein Verbot war in der Vergangenheit auf Zeit immer wieder auch für einzelne Genussmittel bzw. Getränke wie zum Beispiel Absinth gültig. Die seit längsten bestehende Prohibition ist das im Koran religiös begründete, rigorose Alkoholverbot im Islam. Aber auch in vielen anderen Ländern und Kulturkreisen hat es immer wieder ähnliche Verbote oder Einschränkungengegeben. Das war ein enormer Eingriff in die Gewohnheiten der betreffenden Länder, denn Alkoholkonsum ist seit frühester Menschheitsgeschichte ein elementarer Bestandteil der Trinkkultur.

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Dominik Trick

Das wein.plus-Lexikon ist ein umfangreiches, fachlich sehr gut recherchiertes Nachschlagewerk. Jederzeit und überall verfügbar, ist es ein unverzichtbarer Bestandteil für den Unterricht geworden, das gleichermaßen von Studierenden und mir genutzt wird. Überaus empfehlenswert!

Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg

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