Abkürzung für „Qualitätswein bzw. Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete“ für einen herkunftskontrollierten Wein bzw. Schaumwein der höchsten Qualitätsstufe. Durch die ab 2009 gültige EU-Weinmarktordnung wurden neue Qualitätsstufen bzw. Weinbezeichnungen eingeführt (siehe unter Qualitätssystem). Die traditionelle Bezeichnung QbA ist aber nach wie vor in Deutschland und Südtirol zulässig. Allerdings nimmt man davon immer mehr Abstand und auch im deutschen Weingesetz ist nur noch von Qualitätswein bzw. Qualitätsschaumwein die Rede. In Österreich hingegen war QbA nie gebräuchlich.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach