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Rebbauzone

Nach dem Schweizer Weingesetz gebräuchliche Bezeichnung für Bereiche, die im Rebbaukataster eingetragen sind und wo Reben kultiviert werden dürfen. Unter Rebbauzone versteht man die Gesamtheit der für eine kommerzielle Weinproduktion bestimmten Parzellen mit Keltertrauben. Der Rebbaukataster schließt alle mit Reben bepflanzten Flächen ein und umfasst die sich in der Rebbauzone befindenden Parzellen, sowie auch jene, die sich außerhalb befinden und nicht zur kommerziellen Weinerzeugung wie zum Beispiel zur Produktion von Tafeltrauben oder nur für den Eigenbedarf bestimmt sind. Diese Parzellen werden unter der Bezeichnung „Rebe“ eingetragen.

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Prof. Dr. Walter Kutscher

Früher benötigte man eine Fülle an Lexika und Fachliteratur, um im vinophilen Berufsleben up to date zu sein. Heute gehört das Weinlexikon von wein.plus zu meinen besten Helfern, und es darf zu Recht als die „Bibel des Weinwissens“ bezeichnet werden.

Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien

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