Bezeichnung für einen Weintyp, der gemäß den länderspezifischen weingesetzlichen Vorgaben aus einer bestimmenden Rebsorte mit zumeist zumindest 85% Anteil gekeltert wird; siehe unter sortenrein.
Bezeichnung (auch reinsortig) für einen Wein, der zu 100% aus einer einzigen Rebsorte gekeltert wurde. Sind auch andere Rebsorten (wenn auch nur geringfügig) beteiligt, kann man genau genommen nicht von „sortenrein“ sprechen, obwohl bei einer eindeutig dominierenden Rebsorte umgangssprachlich ebenfalls der Begriff sortenrein verwendet wird. Der Begriff ist jedoch weingesetzlich nicht geregelt. Innerhalb der EU gibt es aber eine weingesetzliche Regelung für die Nennung von Rebsorten auf dem Etikett. Wird dort eine einzige Rebsorte angegeben, muss deren Anteil zumindest 85% betragen (USA oder Australien nur 75%). Die restlichen 15% können durch andere Sorten ergänzt werden, scheinen aber...
![]()
Das Weinlexikon hilft mir, auf dem Laufenden zu bleiben und mein Wissen aufzufrischen. Vielen Dank für dieses Lexikon das an Aktualität nie enden wird! Das macht es so spannend, öfter vorbeizuschauen.
Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden