Bezeichnung für einen Wein, mittels dem das Geschmacksbild eines bestimmten Weintyps bei einer Weinbewertung definiert wird. Er wird zum Beispiel dann verwendet, wenn ein Wein bei einer Qualitätsprüfung bestimmten sensorischen Anforderungen entsprechen muss. Das können verschiedene Anforderungen sein wie „keine Barriquenote“ und/oder „fruchtig“ und/oder „gebietstypisch“ und/oder „kein schmeckbarer Restzucker“ und/oder „keine Botrytisnote“. Der Referenzwein muss all diese jeweils definierten Anforderungen unabhängig davon erfüllen, wie viele Punkte er bei einer allfälligen Benotung erreicht. Er dient dann als Vergleichsmaßstab für die zu beurteilenden Weine. Eine ganz andere Zielsetzung hat ein Pegelwein.
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Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)