In Deutschland gebräuchliche Bezeichnung für einen Wein von blass- bis hellroter Farbe. Nach deutschem Weinrecht sind dies unter anderem die Weine Badisch Rotgold (Baden), Schieler (Sachsen) und Schillerwein (Württemberg). Gemäß EU-Recht handelt es sich bei diesen Bezeichnungen um namensgeschützte, traditionelle Begriffe. Diese Weine entsprechen einem Qualitätsweins (g.U.). Die Bezeichnung darf auch bei einem Qualitätsschaumwein oder Qualitätsperlwein mit zugesetzter Kohlensäure verwendet werden, wenn diese Produkte aus Weintrauben bestimmter Anbaugebiete hergestellt wurden.
Als Ehrenobmann der Domäne Wachau ist es für mich der einfachste und schnellste Weg, bei Fragen in das wein.plus-Lexikon einzusteigen. Die Gewissheit, hier fundierte und aktuelle Informationen zu erhalten, machen die Benutzung zu einem unverzichtbaren Ratgeber.
Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)