Ein Wein aus dem deutschen Anbaugebiet Sachsen mit blass- bis hellroter Farbe. Das Weingut Richter Vincenz in Meißen (Sachsen) hatte sich diese Bezeichnung als Markennamen schützen lassen. In der Zwischenzeit kann sie aber allgemein in Sachsen verwendet werden. Als Ursprung wird die sächsische Aussprache für „Schüler“ vermutet, da sich diese nur diesen preiswerten Wein als Zechwein im Gegensatz zu den Prädikatsweinen von Begüterten (den „Herren“) leisten konnten. Eine zweite Deutung bezieht sich darauf, dass der Wein im Glas „schillert“.
Der Wein muss aus einer Trauben- oder Maischemischung von von frei verwendbaren roten und weißen Sorten aus Sachsen produziert werden. Er zählt in Deutschland zur Gruppe Rotling, darf aber nicht als Rosé bezeichnet werden. Die Bezeichnung darf auch bei einem Qualitätsschaumwein oder Qualitätsperlwein verwendet werden, wenn diese Produkte nur aus Wein aus Sachsen hergestellt wurden. Es handelt sich gemäß EU-Verordnung um einen namensgeschützten, traditionellen Begriff, der den Bedingungen eines Qualitätsweins (g.U.) entspricht.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg