In der Schweiz gebräuchliche Bezeichnung für einen Wein mit blass- bis hellroter Farbe, der aus vor dem Pressen gemischten roten und weißen Weintrauben gekeltert wird. Die Bezeichnung leitet sich von der lachsrot „schillernden“ Farbe der Weine ab. Im Kanton Graubünden muss der Anteil roter Trauben den der weißen überwiegen. Im Kanton Wallis hingegen werden 85% Fendant (Chasselas) mit 15% Pinot Noir zum Schiller vinifiziert. Weitere Weine mit ähnlichen Bestimmungen sind in Deutschland Badisch Rotgold (Baden), Schieler (Sachsen) und Schillerwein (Württemberg), die zur Gruppe des Rotling zählen. Sie alle dürfen aber nicht als Rosé bezeichnet werden. Hingegen ist Schillertraube ein Synonym für die autochthone Rebsorte Blauer Wildbacher, aus welcher in der österreichischen Steiermark der Roséwein Schilcher gekeltert wird.
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi