Der neue Weinbaubereich in Deutschland wurde im Jahre 2008 zugelassen. Streng genommen ist er aber kein Anbaugebiet, da hier keine Qualitätswein, sonmdern nur ein „Schleswig-Holsteinischer Landwein“ produziert werden darf. Insgesamt zehn Hektar Rebfläche dürfen für Weinbau genutzt werden, was durch Verzicht des Bundeslandes Rheinland-Pfalz ermöglicht wurde. Als erste Nutzung wurde vom Rheingauer Weingut Ress Balthasar auf der zu Schleswig-Holstein gehörenden Nordseeinsel Sylt in der Gemeinde Keitum Rebflächen angelegt. Es handelt sich um den nördlichsten Weinberg Deutschlands.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach