Bezeichnung für einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein, die fakultativ am Etikett angeführt werden kann. Das gilt bis 4 g/l oder bis 9 g/l, sofern die Gesamtsäure höchstens 2 g niedriger als der Restzucker ist. Dies heißt, dass zum Beispiel bei 9 g/l Restzucker die Gesamtsäure zumindest 7 g/l aufweisen muss. Als Formel ausgedrückt ist die Berechnung wie folgt: Säure + 2 bis zur Höchstgrenze 9. Diese Säureregelung hat eine praktische Bedeutung, da bei höherem Säuregehalt die Süße weniger wahrgenommen wird. Bei Schaumwein, wo eine andere Geschmacks-Wahrnehmung durch die prickelnde Kohlensäure gegeben sein kann, beträgt der die erlaubte Bandbreite von Restzucker bei der Bezeichnung „trocken“ (anderssprachlich sec, dry, secco, seco) sogar zwischen 17 und 32 g/l. Das bedeutet bei Stillwein zumindest...
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Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena