Bezeichnung für die innerhalb der Europäischen Union früher niedrigste Weinqualitätsstufe (umgangssprachlich auch Tischwein) hinter Landwein und Qualitätswein. Im August 2009 trat eine neue EU-Weinmarktordnung in Kraft, die bei den Weinqualitätsstufen und Weinbezeichnungen gravierende weinrechtliche Änderungen brachte. Dabei wurde unter anderem die Bezeichnung „Tafelwein“ eliminiert bzw. verboten und sinngemäß durch Wein ersetzt. Ein Grund war, dass durch diese Bezeichnung bei den Konsumenten der Eindruck einer höheren Qualität vermittelt werden könnte. Denn der Begriff „tafeln“ bedeutet ja, „an einer Tafel zu sitzen und festlich zu speisen und zu trinken“. Siehe dazu detailliert unter Qualitätssystem.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach