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Alte Bezeichnung (auch Taferne) für ein Gasthaus, die vom Lateinischen „Taberna“ (Hütte, Bude) abgeleitet ist. Der auch als Taferner oder Tafernwirt bezeichnete Betreiber einer Taferne oder Tafernwirtschaft hatte in früheren Zeiten das Tafernrecht inne. Dieses vom Landesherren verliehene Recht entsprach in etwa der heutigen Gaststättenkonzession und beinhaltete verschiedene Privilegien. Demnach hatte der Wirt einer Tafernwirtschaft, einer sogenannten „vollkommenen Wirtschaft“, nicht nur das öffentliche Schank- bzw. Krugrecht, das Herbergs- und Gastrecht sowie die Fremdenstallung (die Versorgung und das Unterstellen der Zug- und Reittiere), sondern er durfte auch Verlöbnismähler, Hochzeiten, Taufmähler und sonstige Festlichkeiten ausrichten. Des Weiteren wurde bei Todesfällen hier der Leichenschmaus abgehalten sowie die Nachlassverhandlung geführt.

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Prof. Dr. Walter Kutscher

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Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien

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gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

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