IGT-Bereich (Landweine) für Weiß-, Rot- und Roséweine in der italienischen Region Sizilien. Er umfasst alle Rebflächen in der Region bzw. auf der Insel. Es dürfen in der Region zugelassene Rebsorten verwendet werden. Rebsortenweine müssen zumindest 85% der betreffenden Sorte enthalten, bis 15% können es andere Sorten sein. Rebsorten-Cuvées aus zwei, drei oder vier Sorten (außer Grillo) müssen jeweils zumindest 15% der jeweiligen Sorten enthalten; weitere Sorten sind nicht erlaubt. Für die Weine sind unterschiedlich je Weintyp ein Mindest-Alkoholgehalt, aber keine Reifezeiten vorgeschrieben.
Ich habe großen Respekt vor dem Umfang und der Qualität des wein.plus-Lexikons. Es handelt es sich um eine einzigartige Anlaufstelle für knackige, fundierte Informationen zu Begriffen aus der Welt des Weines.
Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach