IGT-Bereich (Landweine) oder auch Toscano für Weiß-, Rot- und Roséweine in der italienischen Region Toskana. Er umfasst 13.400 Rebfläche in der gesamten Region in den Provinzen Arezzo, Firenze, Grosseto, Livorno, Lucca, Massa-Carrara, Pisa, Pistoia, Prato und Siena. Der Bereich wurde 1995 speziell für die Super-Toskaner geschaffen. Dadurch konnten die vorher nur als Vino da Tavola nun als ursprungsgeschützte Weine deklariert werden.
Es dürfen alle in der Region Toskana zugelassene Rebsorten verwendet werden. Rebsortenweine müssen zumindest 85% der betreffenden Sorte enthalten, bis 15% können es andere zugelassene Sorten sein. Für die Weine sind unterschiedlich je Weintyp ein Mindest-Alkoholgehalt, aber keine Reifezeit vorgeschrieben.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach