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Trockenzuckerung

Zugabe von trockenem Zucker wie Rübenzucker (Kristallzucker) bzw. Saccharose zu Weintrauben, Traubenmost, teilweise vergorenem Traubenmost oder Jungwein zum Zweck der Alkoholerhöhung. Dafür wird ein Zuckerlöser (Behälter mit Homogenisator) verwendet. Die gängige Bezeichnung für Trockenzuckerung ist Anreichern, sowie in manchen Ländern umgangssprachlich auch Chaptalisation. Im Gegensatz dazu steht die Zugabe von Zucker zum fertigen Wein zwecks Erhöhung des Restzuckergehalts. Siehe bezüglich der weinrechtlichen Bestimmungen innerhalb der EU unter Süßung.

weiterführende Informationen

Bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken siehe unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spezialweine, Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange). 

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Hans-Georg Schwarz

Als Ehrenobmann der Domäne Wachau ist es für mich der einfachste und schnellste Weg, bei Fragen in das wein.plus-Lexikon einzusteigen. Die Gewissheit, hier fundierte und aktuelle Informationen zu erhalten, machen die Benutzung zu einem unverzichtbaren Ratgeber.

Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)

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