Zugabe von trockenem Zucker wie Rübenzucker (Kristallzucker) bzw. Saccharose zu Weintrauben, Traubenmost, teilweise vergorenem Traubenmost oder Jungwein zum Zweck der Alkoholerhöhung. Dafür wird ein Zuckerlöser (Behälter mit Homogenisator) verwendet. Die gängige Bezeichnung für Trockenzuckerung ist Anreichern, sowie in manchen Ländern umgangssprachlich auch Chaptalisation. Im Gegensatz dazu steht die Zugabe von Zucker zum fertigen Wein zwecks Erhöhung des Restzuckergehalts. Siehe bezüglich der weinrechtlichen Bestimmungen innerhalb der EU unter Süßung.
Bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken siehe unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spezialweine, Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)