Abkürzung für den zwischenstaatlichen Verband „Union internationale pour la Protection des Obtentions Végétales“ (Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen). Dieser wurde 1961 mit Sitz in Genf gegründet. Ziel der UPOV ist es, neue Pflanzenzüchtungen (landwirtschaftliche Kulturarten Gemüse, Obst, Zierpflanzen und Gehölze) als geistiges Eigentum zu schützen, den Züchtern somit ein alleiniges Eigentumsrecht an ihrer Sorte zu garantieren und so eine finanziell abgesicherte Züchtung und Weiterentwicklung im Sortenwesen zu ermöglichen. Dazu zählen selbstverständlich auch die Weintrauben, bzw. im Einzelnen die verschiedenen Rebsorten.
Die UPOV bietet Hilfe bei der Etablierung und Aufrechterhaltung eines funktionierenden Sortenschutzsystems innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten und befasst sich mit der Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten steht die internationale Harmonisierung der Prüfverfahren von der Anmeldung einer Sorte bis zu den Prüfberichten und der Botanischen Sortenbeschreibung. Ende 2013 waren 70 Länder aus allen Erdteilen Mitglied. Als 59. Mitglied wurde 2005 die EU als erste zwischenstaatliche Organisation aufgenommen. Angelegenheiten des Europäischen Sortenschutzes werden vom CPVO (Community Plant Variety Office), dem zuständigen Sortenamt der EU, mit Sitz in Angers in Frankreich geregelt.
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Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena