In Deutschland diskutierter, aber noch nicht weinrechtlicher Begriff als möglicher Ersatz für die Bezeichnung Großlage. Im Gegensatz zum nach Meinung vieler Experten zu ungenauem Begriff Großlage sollen dabei nur Weine aus bestimmten Rebsorten, sowie Mindestwerten bezüglich Alkoholgehalt, Säure und Restzucker bezeichnet werden dürfen.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden