IGT-Bereich (Landweine) für Weiß-, Rot- und Roséweine in der italienischen Region Toskana. Er umfasst 18 Hektar Rebfläche in definierten Bereichen der Provinz Massa-Carrara. Es dürfen in der Region zugelassene Rebsorten verwendet werden. Rebsortenweine müssen zumindest 85% der betreffenden Sorte enthalten, bis 15% können es andere Sorten sein. Dual-Rebsortenweine müssen aus zumindest 50 bis 85% der Hauptrebsorte, sowie maximal 15 bis 50% anderer Sorten verschnitten werden. Für die Weine sind unterschiedlich je Weintyp ein Mindest-Alkoholgehalt, aber keine Reifezeit vorgeschrieben.
Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.
Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien