IGT-Bereich (Landweine) für Weiß-, Rot- und Roséweine in der italienischen Region Toskana. Er umfasst 18 Hektar Rebfläche in definierten Bereichen der Provinz Massa-Carrara. Es dürfen in der Region zugelassene Rebsorten verwendet werden. Rebsortenweine müssen zumindest 85% der betreffenden Sorte enthalten, bis 15% können es andere Sorten sein. Dual-Rebsortenweine müssen aus zumindest 50 bis 85% der Hauptrebsorte, sowie maximal 15 bis 50% anderer Sorten verschnitten werden. Für die Weine sind unterschiedlich je Weintyp ein Mindest-Alkoholgehalt, aber keine Reifezeit vorgeschrieben.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden