IGT-Bereich (Landweine) für Weiß-, Rot- und Roséweine in der italienischen Region Emilia-Romagna. Er umfasst definierte zehn Hektar Rebfläche in der Provinz Piacenza. Es dürfen in der Region zugelassene Rebsorten verwendet werden. Rebsortenweine müssen zumindest 85% der betreffenden Sorte enthalten, bis 15% können es andere Sortten sein. Für die Weine sind unterschiedlich je Weintyp ein Mindest-Alkoholgehalt, aber keine Reifezeiten vorgeschrieben.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach