IGT-Bereich für Weiß-, Rot- und Roséweine (Landweine) in den zwei italienischen Regionen Trentino-Südtirol und Venetien. Er umfasst 110 Hektar Rebfläche in der Provinz Trento (Trient) und in der Provinz Verona (Venetien). Es dürfen in den Regionen zugelassenen Rebsorten verwendet werden. Rebsortenweine müssen zumindest 85% der betreffenden Sorte enthalten, bis 15% können es andere Sorten sein. Dual-Rebsortenweine werden aus zumindest 50 bis 85% der Hauptrebsorte, sowie maximal 15 bis 50% anderer Sorten erzeugt. Unterschiedlich je Weintyp ist ein Mindest-Alkoholgehalt, aber keine Reifezeit vorgeschrieben.
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)