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Versuchswein

Bezeichnung für einen Wein, bei dem im Zuge eines Großversuches gemäß EU-Verordnung der Einsatz neuer önologischer Verfahren zu Versuchszwecken erprobt werden soll. Ein Großversuch liegt vor, wenn die Behandlungsweise in laboratoriumsmäßigen Versuchen bereits erprobt wurde und die vorläufigen Ergebnisse die Unbedenklichkeit vom Standpunkt der menschlichen Gesundheit aus ergeben hat. Siehe auch unter Spezialweine und Weingesetz.

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Thorsten Rahn

Das Weinlexikon hilft mir, auf dem Laufenden zu bleiben und mein Wissen aufzufrischen. Vielen Dank für dieses Lexikon das an Aktualität nie enden wird! Das macht es so spannend, öfter vorbeizuschauen.

Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden

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