Bezeichnung für einen Wein, bei dem im Zuge eines Großversuches gemäß EU-Verordnung der Einsatz neuer önologischer Verfahren zu Versuchszwecken erprobt werden soll. Ein Großversuch liegt vor, wenn die Behandlungsweise in laboratoriumsmäßigen Versuchen bereits erprobt wurde und die vorläufigen Ergebnisse die Unbedenklichkeit vom Standpunkt der menschlichen Gesundheit aus ergeben hat. Siehe auch unter Spezialweine und Weingesetz.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden