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Bezeichnung für einen Wein, bei dem im Zuge eines Großversuches gemäß EU-Verordnung der Einsatz neuer önologischer Verfahren zu Versuchszwecken erprobt werden soll. Ein Großversuch liegt vor, wenn die Behandlungsweise in laboratoriumsmäßigen Versuchen bereits erprobt wurde und die vorläufigen Ergebnisse die Unbedenklichkeit vom Standpunkt der menschlichen Gesundheit aus ergeben hat. Siehe auch unter Spezialweine und Weingesetz.

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Dominik Trick

Das wein.plus-Lexikon ist ein umfangreiches, fachlich sehr gut recherchiertes Nachschlagewerk. Jederzeit und überall verfügbar, ist es ein unverzichtbarer Bestandteil für den Unterricht geworden, das gleichermaßen von Studierenden und mir genutzt wird. Überaus empfehlenswert!

Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg

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