Allgemeine Bezeichnung für größere weinbaulich genutzte Bereiche. In den verschiedenen Ländern ist dies weinrechtlich unterschiedlichst geregelt und dort nachzulesen. Siehe dazu auch unter Rebfläche.
In Österreich ist Weinbauregion die hierarchisch höchste Gebietseinheit. Das sind Bergland (Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg), Steirerland (Steiermark) und Weinland (Burgenland, Niederösterreich und Wien). Unter dieser Herkunftsbezeichnung dürfen Landweine vermarktet werden. Die unterste Qualitätsstufe Wein ohne geographische Angabe (früher die nun verbotene Bezeichnung Tafelwein) darf nur unter der Herkunft „Österreich“, „österreichischer Wein“ o.ä., sowie (wenn die Trauben aus mehreren Ländern stammen) „Wein aus mehreren Ländern der europäischen Union“ vermarktet werden.
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Lothar Lindner
Innsbruck