In Deutschland übliche Bezeichnung für das amtliche Lagenregister, in dem offiziell anerkannte von für Weinbau genutzte Flächeneinheiten kartographisch eingetragen und im Hinblick auf Umgrenzung, Geologie, Klima und Rebsorten-Besatz beschrieben ist. Nur eingetragene Katasterlagen, Einzellagen und Großlagen dürfen zur Angabe der geschützten Herkunft am Etikett nur für Qualitätsweine (g.U.) verwendet werden. Siehe auch unter Rebfläche.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden