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Weinbezeichnungsrecht

Als allgemeiner Grundsatz galt lange Zeit, dass bezüglich von Bezeichnungen alles verboten war, was nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Die wichtigsten Angaben über einen Wein sind heute in EU-Verordnungen mit obligatorischen und fakultativen Angaben geregelt und unter dem Stichwort Etikett angeführt.

Darüber hinaus gibt es Zusatzinformationen, welche der vertiefenden Beschreibung und damit der zusätzlichen Information über das auf dem Hauptetikett zu vermittelnde Grundwissen hinaus dienen und das Verlangen des Verbrauchers nach stärkerer Differenzierung und Wissensvermittlung erfüllen sollen.

Weinrechtliche Standardinformationen

Sie gehören nicht zu den weinrechtlichen Standardinformationen wie Abfüller, Erzeuger, Herkunft, Jahrgang, Nährwert (Brennwert, Zutaten, Allergene), Qualitätsgruppe und Rebsorte, sondern ergänzen diese und machen sie verständlicher. Nach dem „Irreführungsverbot“ müssen solche Informationen „wahr“ sein und dürfen „nicht irreführend“ sein.

Stimmen unserer Mitglieder

Markus J. Eser

Die Nutzung des Lexikons ist nicht nur zeitsparend, sondern auch äußerst komfortabel. Zudem ist die Aktualität der Informationen perfekt.

Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“

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gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

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