Als allgemeiner Grundsatz galt lange Zeit, dass bezüglich von Bezeichnungen alles verboten war, was nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Die wichtigsten Angaben über einen Wein sind heute in EU-Verordnungen mit obligatorischen und fakultativen Angaben geregelt und unter dem Stichwort Etikett angeführt. Darüber hinaus gibt es Zusatzinformationen, welche der vertiefenden Beschreibung und damit der zusätzlichen Information über das auf dem Hauptetikett zu vermittelnde Grundwissen hinaus dienen und das Verlangen des Verbrauchers nach stärkerer Differenzierung und Wissensvermittlung erfüllen sollen. Sie gehören nicht zu den weinrechtlichen Standardinformationen wie Abfüller, Erzeuger, Herkunft, Jahrgang, Qualitätsgruppe und Rebsorte, sondern ergänzen diese und machen sie verständlicher. Als oberster Grundsatz gilt, dass nach dem „Irreführungsverbot“ solche Informationen „wahr“ sein müssen und „nicht irreführend“ sein dürfen.
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Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.
Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien