Als allgemeiner Grundsatz galt lange Zeit, dass bezüglich von Bezeichnungen alles verboten war, was nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Die wichtigsten Angaben über einen Wein sind heute in EU-Verordnungen mit obligatorischen und fakultativen Angaben geregelt und unter dem Stichwort Etikett angeführt.
Darüber hinaus gibt es Zusatzinformationen, welche der vertiefenden Beschreibung und damit der zusätzlichen Information über das auf dem Hauptetikett zu vermittelnde Grundwissen hinaus dienen und das Verlangen des Verbrauchers nach stärkerer Differenzierung und Wissensvermittlung erfüllen sollen.
Sie gehören nicht zu den weinrechtlichen Standardinformationen wie Abfüller, Erzeuger, Herkunft, Jahrgang, Nährwert (Brennwert, Zutaten, Allergene), Qualitätsgruppe und Rebsorte, sondern ergänzen diese und machen sie verständlicher. Nach dem „Irreführungsverbot“ müssen solche Informationen „wahr“ sein und dürfen „nicht irreführend“ sein.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg