Nach dem in Österreich gültigen Weingesetz ist der Begriff „weinhaltige Getränke“ eine Bezeichnung für Erzeugnisse, die unter Verwendung von Weinbauerzeugnissen hergestellt werden und im Fertigerzeugnis einen Anteil an Weinbauerzeugnissen von mindestens 50% aufweisen. Dies ist jedoch eine landesspezifische Regelung. Eine ausführliche Beschreibung sowie die rechtliche Abgrenzung zu Weinmischgetränken und weinähnlichen Getränken, einschließlich der weinrechtlichen Bestimmungen in der EU, findet sich im Stichwort Weinmischgetränke.
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Früher benötigte man eine Fülle an Lexika und Fachliteratur, um im vinophilen Berufsleben up to date zu sein. Heute gehört das Weinlexikon von wein.plus zu meinen besten Helfern, und es darf zu Recht als die „Bibel des Weinwissens“ bezeichnet werden.
Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien