In Österreich gültige weinrechtliche Bezeichnung für Erzeugnisse, die unter Verwendung von Weinbau-Erzeugnissen (alkoholarmer bzw. entalkoholisierter Wein, Wein, Schaumwein, Perlwein, Likörwein) und allenfalls mit Zusatz von Kohlendioxid hergestellt wurden sowie im Fertigerzeugnis einen Anteil an Weinbauerzeugnissen im Fertigerzeugnis von zumindest 50% aufweisen. Die Bezeichnung für weinhaltige Getränke lautet bei einem vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 7% vol „weinhaltiges Getränk“ und bei weniger als 7% vol. „weinhaltiger Cocktail“. Anstelle „weinhaltiges Getränk“ kann auch die Bezeichnung Gespritzter, G'spritzter oder Spritzer verwendet werden. Weinhaltige Getränke bzw. Cocktails dürfen unter dieser Bezeichnung nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn
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Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.
Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen