In Österreich gültige weinrechtliche Bezeichnung für Erzeugnisse, die unter Verwendung von Weinbau-Erzeugnissen (alkoholarmer bzw. entalkoholisierter Wein, Wein, Schaumwein, Perlwein, Likörwein) und allenfalls mit Zusatz von Kohlendioxid hergestellt wurden sowie im Fertigerzeugnis einen Anteil an Weinbauerzeugnissen im Fertigerzeugnis von zumindest 50% aufweisen. Die Bezeichnung für weinhaltige Getränke lautet bei einem vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 7% vol „weinhaltiges Getränk“ und bei weniger als 7% vol. „weinhaltiger Cocktail“. Anstelle „weinhaltiges Getränk“ kann auch die Bezeichnung Gespritzter, G'spritzter oder Spritzer verwendet werden. Weinhaltige Getränke bzw. Cocktails dürfen unter dieser Bezeichnung nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“