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Weinpulver

Die Bezeichnung (auch Instant Wine) ist eigentlich nicht zulässig, da Winzerverbände dagegen protestiert haben. Mittlerweile ist der Name „Getränkepulver mit Rotweinextrakt“ gebräuchlich. Es gibt bereits viele Hersteller; als Beispiel die Inhaltsstoffe eines dieser Produkte: Maltodextrin, Alkohol, Aromastoffe, Zucker, Rotweinextrakt, Antioxidationsmittel Ascorbinsäure, Farbstoff E163, färbendes Lebensmittel Rote-Bete-Pulver, Säuerungsmittel E330, Gewürz. In der Regel wird dieses Instant-Pulver verwendet, um Instantprodukte wie Suppen, Saucen und Fertiggerichte zu aromatisieren. Es kann damit aber auch ein „Wein“ hergestellt werden. Das Pulver wird in ein Gefäß geleert, mit kochendem Wasser aufgegossen und mit einem Löffel umgerührt. Von der Qualität darf man sich aber nicht zuviel erwarten. Aus 60 g Rotweinpulver lässt sich mit 0,2 l kochendem Wasser ein Getränk mit ähnlichem Alkoholgehalt wie Wein herstellen. Siehe zum Thema auch unter Kunstwein, Spezialweine und Weinverfälschung.

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Thomas Götz

Seriöse Quellen im Internet sind rar - und das Weinlexikon von wein.plus ist eine solche. Bei der Recherche für meine Artikel schlage ich regelmäßig im wein.plus-Lexikon nach. Dort erhalte ich zuverlässige und detaillierte Informationen.

Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi

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