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Weinwirtschaftsjahr

Gemäß dem Marktordnungsrecht der Europäischen Union ist das die Bezeichnung für das Geschäftsjahr von Unternehmen in der Weinwirtschaft. Es beginnt am 1. August des Kalenderjahres und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Siehe auch unter EU-Verordnungen und Wein-Produktionsmengen.

Stimmen unserer Mitglieder

Dr. Christa Hanten

Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.

Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien

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gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

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