Mittelalterliche Berufsbezeichnung des Weinbau-Verantwortlichen (auch Weinzürl oder Weinzettl) mit umfassenden Pflichten. Der Weinzierl wurde vom Grundherrn eingestellt und hatte den Anbau, die Betreuung der Weingärten und die Weinlese zu überwachen. Er stellte die Weingarten-Arbeiter (Hauer-Knechte) ein, verteilte deren Arbeiten sowie Verantwortungen und musste ständig nach dem Rechten sehen. Die Pflichten der Arbeiter waren streng geregelt und wurden vom Weinzierl überwacht. In der vom österreichischen Habsburger-Herzog Albrecht II. aus dem Jahre 1352 ausgegebenen Weinbauordnung sind detaillierte Vorschriften über Pachtwesen, Ernteordnung, Entlohnung und das...
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi