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Weinzierl

Mittelalterliche Berufsbezeichnung des Weinbau-Verantwortlichen (auch Weinzürl oder Weinzettl) mit umfassenden Pflichten. Der Weinzierl wurde vom Grundherrn eingestellt und hatte den Anbau, die Betreuung der Weingärten und die Weinlese zu überwachen. Er stellte die Weingarten-Arbeiter (Hauer-Knechte) ein, verteilte deren Arbeiten sowie Verantwortungen und musste ständig nach dem Rechten sehen. Die Pflichten der Arbeiter waren streng geregelt und wurden vom Weinzierl überwacht. In der vom österreichischen Habsburger-Herzog Albrecht II. aus dem Jahre 1352 ausgegebenen Weinbauordnung sind detaillierte Vorschriften über Pachtwesen, Ernteordnung, Entlohnung und das Hüterwesen (siehe dazu unter Weingartenhüter) angeführt. Die Arbeiter mussten bei Sonnenaufgang in die Weinberge gehen und durften sie erst wieder bei Sonnenuntergang verlassen. Erst später wurde ihnen gestattet, durch eine Essensrast die Arbeit zu unterbrechen. Die Hauerknechte waren zumeist so genannte Taglöhner, das heißt, sie wurden täglich nach dem Arbeitsende am Abend ausbezahlt.

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Egon Mark

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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)

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