Seit dem Jahre 1985 steuergesetzlich festgelegte und ausschließlich Deutschland vorbehaltene Bezeichnung für einen mit Flaschengärung produzierten Sekt. Er darf von Betrieben hergestellt werden, die im Sinne des Weingesetzes als Erzeuger gelten. Die dem Status eines Qualitätsweins entsprechenden Grundweine müssen aus einem Winzerbetrieb stammen und von diesem selbst oder in einer Erzeuger-Gemeinschaft hergestellt worden sein. Das österreichische Pendant ist der Hauersekt.
Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spezialweine, Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).
![]()
Wenn ich Webseiten bewerten würde, würden Sie die Höchstbewertung verdienen. Selten stößt man auf Webseiten, die eine solche Datenmenge bereitstellen und trotzdem so intuitiv zu bedienen sind. Respekt für das liebevoll recherchierte und informativ aufbereitete Lexikon. Machen Sie weiter so!
Lothar Lindner
Innsbruck