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Winzersekt

Seit dem Jahre 1985 steuergesetzlich festgelegte und ausschließlich Deutschland vorbehaltene Bezeichnung für einen mit Flaschengärung produzierten Sekt. Er darf von Betrieben hergestellt werden, die im Sinne des Weingesetzes als Erzeuger gelten. Die dem Status eines Qualitätsweins entsprechenden Grundweine müssen aus einem Winzerbetrieb stammen und von diesem selbst oder in einer Erzeuger-Gemeinschaft hergestellt worden sein. Das österreichische Pendant ist der Hauersekt.

weiterführende Informationen

Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spezialweine, Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).

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Hans-Georg Schwarz

Als Ehrenobmann der Domäne Wachau ist es für mich der einfachste und schnellste Weg, bei Fragen in das wein.plus-Lexikon einzusteigen. Die Gewissheit, hier fundierte und aktuelle Informationen zu erhalten, machen die Benutzung zu einem unverzichtbaren Ratgeber.

Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)

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