Seit dem Jahre 1985 steuergesetzlich festgelegte und ausschließlich Deutschland vorbehaltene Bezeichnung für einen mit Flaschengärung produzierten Sekt. Er darf von Betrieben hergestellt werden, die im Sinne des Weingesetzes als Erzeuger gelten. Die dem Status eines Qualitätsweins entsprechenden Grundweine müssen aus einem Winzerbetrieb stammen und von diesem selbst oder in einer Erzeuger-Gemeinschaft hergestellt worden sein. Das österreichische Pendant ist der Hauersekt.
Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spezialweine, Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).
Früher benötigte man eine Fülle an Lexika und Fachliteratur, um im vinophilen Berufsleben up to date zu sein. Heute gehört das Weinlexikon von wein.plus zu meinen besten Helfern, und es darf zu Recht als die „Bibel des Weinwissens“ bezeichnet werden.
Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien