Seit dem Jahre 1985 steuergesetzlich festgelegte und ausschließlich Deutschland vorbehaltene Bezeichnung für einen mit Flaschengärung produzierten Sekt. Er darf von Betrieben hergestellt werden, die im Sinne des Weingesetzes als Erzeuger gelten. Die dem Status eines Qualitätsweines b. A. entsprechenden Grundweine müssen aus einem Winzerbetrieb stammen und von diesem selbst oder in einer Erzeuger-Gemeinschaft hergestellt worden sein. Das österreichische Pendant ist der Hauersekt.
Eine detaillierte Beschreibung der Schaumweinproduktion gibt es unter Champagner. Komplette Aufstellungen der zahlreichen Keller-Techniken, sowie der weingesetzlich geregelten Wein-, Schaumwein- und Destillat-Typen sind unter Weinbereitung enthalten. Umfassende weinrechtliche Informationen gibt es unter Weingesetz.
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Roman Horvath MW
Domäne Wachau (Wachau)