Bezeichnung für eine Geschmacksempfindung bzw.einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein, die fakultativ am Etikett angeführt werden kann. Das gilt bis 4 g/l oder bis 9 g/l, sofern die Gesamtsäure höchstens 2 g niedriger als der Restzucker ist. Dies heißt, dass z. B. bei 9 g/l Restzucker die Gesamtsäure zumindest 7 g/l aufweisen muss.
Als Formel ausgedrückt ist die Berechnung wie folgt: Säure + 2 bis zur Höchstgrenze 9. Diese Säureregelung hat eine praktische Bedeutung, da bei höherem Säuregehalt die Süße weniger wahrgenommen wird. Bei Schaumwein, wo eine andere Geschmacks-Wahrnehmung durch die prickelnde Kohlensäure gegeben sein kann, beträgt der die erlaubte Bandbreite von Restzucker bei der Bezeichnung „trocken“ (anderssprachlich sec, dry, secco, seco) sogar zwischen 17 und 32 g/l. Das bedeutet bei Stillwein zumindest halbtrocken (bis 18...
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Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)