Verfahren für den Nachweis der Einhaltung bestimmter Qualitäts-Standards für Produkte und Dienstleistungen und ihrer jeweiligen Herstellungsverfahren. Nach erfolgter Prüfung wird ein oft zeitlich befristetes Zertifikat vergeben. Dieses bescheinigt, dass ein Betrieb über ein normengerechtes Qualitätsmanagement und über ein sogenanntes „Qualitätshandbuch“ verfügt, in dem die für eine wiederholbare und prüfbare Qualität von Produkten notwendigen Schritte beschrieben sind. Der zu zertifizierende Betrieb beschreibt, mit welchen Schritten in der (Planung und) Fertigung die Qualität der Produkte des Betriebes auf rückverfolgbare Weise gesichert werden. Dieser Vorgang wird in einem sogenannten „Auditing“ durch eine öffentlich anerkannte Gutachter-Institution (z. B. TüV) überprüft. Zum Prozess gehören auch regelmäßige interne Audits durch eigene Mitarbeiter sowie ein regelmäßiges externes Auditing durch jene Institution, die das Zertifikat ausgestellt hat.
Die Nutzung des Lexikons ist nicht nur zeitsparend, sondern auch äußerst komfortabel. Zudem ist die Aktualität der Informationen perfekt.
Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“