Bezüglich Stillwein und Schaumwein siehe unter Zuckergehalt.
Der Gehalt an Zucker als maßgeblicher Bestandteil in den Weinbeeren wird mittels Mostgewicht in KMW (Österreich), in Oechsle (Deutschland) oder international auch in Bé (Baumé) wie z. B. in Portugal angegeben. In Deutschland, Österreich und auch anderen Ländern ist der Zuckergehalt (potentieller Alkoholgehalt) in den Beeren ein Kriterium für die Prädikatsweinstufen. Der Zucker im Traubenmost ist die Basis für die Vergärung, bei der eine Umwandlung in Alkohol und Kohlendioxid erfolgt. Ab einem bestimmten Alkoholgehalt sterben die Hefen ab und die Gärung ist beendet.
Die obere Grenze des möglichen Alkoholgehaltes ist etwa 16 bis 18%, bei Verwendung von Turbohefen bei der Gärung bis etwa 20% vol. Die damit verbundene untere Grenze an Restzucker im Wein liegt in der Regel etwa bei 0,1 bis 0,2 g/l. Es gibt keinen Wein, der überhaupt keinen Zucker enthält. Die subjektive Wahrnehmung der Süße im Wein kann sich abhängig der Menge anderer Stoffe von den Analysewerten unterscheiden (siehe dazu unter süß).

Flaschentypen/Flaschenformen: 1 = Keulen-Flasche, 2 = Burgunder-Flasche, 3 = Schlegel-Flasche, 4 = Bocksbeutel-Flasche, 5 = Schaumwein-Flasche (Champagner-Flasche, Sekt-Flasche), 6 = Bordeaux-Flasche
Gemäß EU-Verordnung bzw. zum Teil der länderspezifisch unterschiedlichen weingesetzlichen Regelungen ist die Angabe der Bezeichnung für einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein am Etikett fakultativ möglich. Jedes Land hat aber das Recht, das weingesetzlich als verpflichtende Angabe festzulegen.
Die Begriffe bzw. Mengen für Stillweine sind in der folgenden Tabelle dargestellt, wobei die weingesetzlich relevanten erst ab der Zeile „trocken“ beginnen. Es gilt eine...
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Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena