wein.plus
ACHTUNG
Sie nutzen einen veralteten Browser und einige Bereiche arbeiten nicht wie erwartet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.

Anmelden Mitglied werden

Caveat emptor

Lateinische Bezeichnung (sinngemäß „möge der Käufer sich in Acht nehmen“) ist ein Rechtsgrundsatz, wonach beim Kaufvertrag der Käufer das Risiko dafür trägt, dass der Kaufgegenstand frei von offenen Sach- und Rechtsmängeln ist. Konnte sie der Käufer erkennen, ist eine Mängelhaftung des Verkäufers ausgeschlossen. Daraus leitet sich das Recht der Mängelrüge ab. Siehe auch unter Weinhandel und Ab-Hof-Verkauf.

Stimmen unserer Mitglieder

Egon Mark

Das Lexikon von wein.plus ist für mich die umfangreichste und beste Informationsquelle über Wein, die es derzeit gibt.

Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)

Das größte Weinlexikon der Welt

26.394 Stichwörter · 47.006 Synonyme · 5.323 Übersetzungen · 31.728 Aussprachen · 204.203 Querverweise
gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

Veranstaltungen in Ihrer Nähe

PREMIUM PARTNER