Lateinische Bezeichnung (sinngemäß „möge der Käufer sich in Acht nehmen“) ist ein Rechtsgrundsatz, wonach beim Kaufvertrag der Käufer das Risiko dafür trägt, dass der Kaufgegenstand frei von offenen Sach- und Rechtsmängeln ist. Konnte sie der Käufer erkennen, ist eine Mängelhaftung des Verkäufers ausgeschlossen. Daraus leitet sich das Recht der Mängelrüge ab. Siehe auch unter Weinhandel und Ab-Hof-Verkauf.
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“