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Joint Venture

Unter dem Begriff versteht man ein Gemeinschaftsunternehmen bzw. eine Kooperation zwischen zumindest zwei Unternehmen („gemeinsames Wagnis“). Zumeist kommt es dabei zur Gründung einer neuen, rechtlich selbstständigen Geschäftseinheit, an der die Gründungsgesellschaften (zwei oder mehrere) mit ihrem Kapital beteiligt sind. Jeder der Partner bringt spezielles Know-How und Ressourcen ein, die zusammen einen Synergieeffekt ergeben. Damit können Risiken und Kosten auf die beteiligten Unternehmen aufgeteilt werden. Im Weinbau ist das im Zusammenhang mit der Globalisierung zunehmend eine Form der Zusammenarbeit von zumeist größeren Firmen bzw. Weingütern.

Joint Ventire - drei Rebsorten und wein Rotweinglas

Das Bild zeigt metaphorisch ein Joint Venture bei einer Weinbereitung, bei dem verschiedene Komponenten zusammenwirken, um ein gelungenes Ergebnis (Cuvée) zu erzielen. 1 = Alkohol, 2 = Tannine und Farbe, 3 = Aromastoffe. Das ergibt einen farbkräfigen, tannin- und aromareichen Rotwein mit ausgewogenem Alkoholgehalt.

Stimmen unserer Mitglieder

Sigi Hiss

Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.

Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen

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