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Joint Venture

Unter dem englischen Begriff versteht man ein Gemeinschaftsunternehmen bzw. eine Kooperation zwischen zumindest zwei Unternehmen („gemeinsames Wagnis“). Zumeist kommt es dabei zur Gründung einer neuen, rechtlich selbstständigen Geschäftseinheit, an der die Gründungsgesellschaften (zwei oder mehrere) mit ihrem Kapital beteiligt sind. Jeder der Partner bringt spezielles Know-How und Ressourcen ein, die zusammen einen Synergieeffekt ergeben. Damit können Risiken und Kosten auf die beteiligten Gesellschaften bzw. Unternehmen aufgeteilt werden. Im Weinbau ist das im Zusammenhang mit der Globalisierung zunehmend eine Form der Zusammenarbeit von zumeist größeren Firmen bzw. Weingütern.

Stimmen unserer Mitglieder

Thomas Götz

Seriöse Quellen im Internet sind rar - und das Weinlexikon von wein.plus ist eine solche. Bei der Recherche für meine Artikel schlage ich regelmäßig im wein.plus-Lexikon nach. Dort erhalte ich zuverlässige und detaillierte Informationen.

Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi

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