Bezeichnung (auch reinsortig) für einen Wein, der zu 100% aus einer einzigen Rebsorte gekeltert wurde. Sind auch andere Rebsorten (wenn auch nur geringfügig) beteiligt, kann man genau genommen nicht von „sortenrein“ sprechen, obwohl bei einer eindeutig dominierenden Rebsorte umgangssprachlich ebenfalls der Begriff sortenrein verwendet wird. Der Begriff ist jedoch weingesetzlich nicht geregelt. Innerhalb der EU gibt es aber eine weingesetzliche Regelung für die Nennung von Rebsorten auf dem Etikett. Wird dort eine einzige Rebsorte angegeben, muss deren Anteil zumindest 85% betragen (USA oder Australien nur 75%). Die restlichen 15% können durch andere Sorten ergänzt werden, scheinen aber auf dem Etikett nicht auf.
Das wein.plus-Lexikon ist ein umfangreiches, fachlich sehr gut recherchiertes Nachschlagewerk. Jederzeit und überall verfügbar, ist es ein unverzichtbarer Bestandteil für den Unterricht geworden, das gleichermaßen von Studierenden und mir genutzt wird. Überaus empfehlenswert!
Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg